In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Obwohl die Teilungserklärung das Anbringen von Klimageräten ausdrücklich zulässt, betrifft diese Regelung nur die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme und ersetzt keine konkreten Ausführungsregelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist daher rechtlich zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch in der Praxis häufig sinnvoll. Er kann insbesondere dazu dienen, Fragen der technischen Ausführung, Wartung, Kostentragung sowie eines möglichen Rückbaus verbindlich zu regeln und dadurch spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Kommt kein Beschluss zustande, bleibt die in der Teilungserklärung enthaltene Gestattung dennoch wirksam, sodass die Installation grundsätzlich zulässig bleibt. Allerdings fehlen dann verbindliche Vorgaben für die Umsetzung im Detail.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung