In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Kann die in der TE vorgesehene Verwalterzustimmung bei Verkäufen durch bloße Beschlussfassung aufgehoben werden?
Ja. Die Gemeinschaft kann eine Veräußerungsbeschränkung grundsätzlich per Beschluss nach § 12 Abs. 4 WEG aufheben. Dafür reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG), sofern keine abweichende Regelung gilt. Zu beachten ist: Ist die Zustimmungsklausel im Grundbuch eingetragen, sollte auch ihre Löschung veranlasst werden. Andernfalls bleibt sie bei späteren Verkäufen formal bestehen und kann zu praktischen Problemen führen.
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Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung