In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Die Eigentümer möchten die Kostenverteilung für die Fahrstuhlnutzung ändern und eine Partei (Erdgeschoss) neu in die Kostenpflicht einbeziehen. Dieser Eigentümer ist jedoch laut Teilungserklärung ausdrücklich von den Kosten für den Fahrstuhl ausgenommen. Reicht hier ein Beschluss aus oder muss eine Vereinbarung getroffen werden?
Grundsätzlich kann die Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss geändert werden. Das gilt jedoch nicht, wenn einem Eigentümer durch die Gemeinschaftsordnung ausdrücklich eine Kostenbefreiung eingeräumt ist. In einem solchen Fall fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz, diesen Eigentümer erstmals mit den betreffenden Kosten zu belasten. Die bestehende Kostenregelung kann dann nicht durch Beschluss geändert werden. Erforderlich ist vielmehr eine Vereinbarung aller Eigentümer. Hier müssen alle Eigentümer zustimmen, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.
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Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung