In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ist der Vermieter verpflichtet, Kaltwasserzähler nachzurüsten, wenn die Kaltwasserkosten im Mietvertrag nach Quadratmetern Wohnfläche abgerechnet werden sollen?

Nein. Eine Verpflichtung zum nachträglichen Einbau von Kaltwasserzählern besteht grundsätzlich nicht, solange in den Mietverträgen eine Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Quadratmetern Wohnfläche vereinbart ist. Diese vertragliche Regelung ist weiterhin verbindlich und kann nicht einseitig durch die Mieter geändert werden. Eine Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung ist nur erforderlich, wenn der Mietvertrag geändert wird oder sich aus gesetzlichen Sonderregelungen etwas anderes ergibt, was derzeit nicht der Fall ist. Daher kann die Kaltwasserabrechnung auch künftig weiterhin nach Quadratmetern erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung