In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Die Sanierung von Holzbalkonen aufgrund gefährdeter Standsicherheit stellt eine Instandsetzungsmaßnahme dar, deren Kosten von allen Eigentümern zu tragen sind. Der Materialwechsel von Holz auf Aluminium oder Stahl kann noch als Instandsetzung gelten, wenn er ohne wesentliche bauliche Änderungen erfolgt. Führt er jedoch zu einer deutlichen optischen oder technischen Verbesserung, liegt eine bauliche Veränderung vor. Dann wären die Mehrkosten grundsätzlich nur von den zustimmenden Eigentümern zu tragen. Deshalb ist zwischen Instandsetzung und darüber hinaus gehender baulicher Verbesserung zu unterscheiden.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung