Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen. Die Kosten einer baulichen Maßnahme, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen hin durch die Gemeinschaft durchgeführt wird, hat dieser Eigentümer grundsätzlich selbst zu tragen. Auch Mieter können vom Vermieter die Zustimmung für Schutzmaßnahmen verlangen, müssen jedoch die Kosten übernehmen.
Wie wichtig ein wirksamer Schutz vor ungebetenen Gästen ist, zeigt die Entwicklung der Einbruchskriminalität in jüngerer Zeit: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit dem Auslaufen der Corona-Beschränkungen im Jahr 2022 wieder auf das hohe Niveau gestiegen, wie es aus den Jahren vor der Pandemie bekannt war. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche laut Polizeiangaben um 18,1 Prozent auf insgesamt rund 77.800 Fälle. Hinzu kommen weitere rund 100.000 Diebstähle aus Kellerräumen, Waschküchen und Dachböden. Die deutsche Versicherungswirtschaft beziffert die Schadenssumme in 2023 auf 340 Millionen Euro, ein Anstieg um 70 Millionen Euro. Mit 3.500 Euro pro Einbruch erreichte die Schadenssumme einen neuen Höchstwert.
IVD-Sprecher Stephen Paul sagt: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer erhalten mehr Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern den Wert ihrer Immobilie.“ Der Immobilienverband informiert, mit welchen einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen man sich und sein Zuhause vor Einbrechern schützen kann:
1. Bewegungsmelder und Beleuchtung
Eine gut durchdachte Beleuchtung ist eine der besten Abschreckungen gegen Einbrecher. Bewegungsmelder, die das Außengelände erhellen, lassen Einbrecher wie auf einer Bühne stehen und signalisieren Gefahr. Besonders effektiv sind automatische Beleuchtungssysteme, die ungebetene Gäste sofort in die Flucht schlagen können.
2. Gaunerzinken und Gummi-Fäden – geheime Signale der Einbrecher
Viele Einbrecher nutzen sogenannte Gaunerzinken – kleine Markierungen an Häusern, die Hinweise darauf geben, ob ein Gebäude unbewohnt oder besonders lohnenswert für einen Einbruch ist. Auch Gummi-Fäden, die zwischen Türrahmen gespannt werden, dienen als Indikator, ob eine Tür längere Zeit nicht geöffnet wurde. Bewohner sollten auf verdächtige Markierungen achten und diese umgehend entfernen.
3. Fenster und Türen richtig sichern
Ein gekipptes Fenster ist wie eine Einladung für Einbrecher: Innerhalb von Sekunden können sie dieses geräuschlos öffnen. Achten Sie daher darauf, Fenster immer zu schließen. Mechanische Riegel wie Bügel bieten zusätzlichen Schutz.
4. Rollladen hoch und runter – aber mit System
Geschlossene Rollläden halten nicht nur neugierige Blicke fern, sondern erschweren Einbrechern den Zugang zu Fenstern. Wichtig: Lassen Sie Rollläden tagsüber hoch und nachts herunter, um Ihre Anwesenheit vorzutäuschen. Sind Sie im Urlaub, können Nachbarn oder Freunde diese Aufgabe übernehmen, um ein bewohntes Zuhause zu simulieren.
5. Moderne Technik: Magnetkontakte und smarte Bewegungsmelder
Innovative Technologien wie Magnetkontakte können Fenster und Türen überwachen, indem sie Neigungen, Erschütterungen oder eine Öffnung melden. Bewegungsmelder mit Fotofunktion analysieren, ob es sich um einen Menschen, ein Tier oder ein Gebüsch handelt. Bei einer korrekten Anwendung unter Einhaltung des Datenschutzes können diese Maßnahmen Ihre Sicherheit erheblich steigern.
6. Schwachstellen erkennen: Keller und Nebeneingänge prüfen
Kellertüren und Nebeneingänge sind oft weniger gut gesichert. Verstärken Sie diese mit hochwertigen Zylindern, Gitterstäben und stabilen Schließsystemen. Vergessen Sie nicht, Gartenmöbel ins Haus zu holen, damit diese nicht als Aufstiegshilfen zweckentfremdet werden können.
Pressemitteilung vom 6. März 2025
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