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Das Bundeskabinett wird sich heute mit Gesetzentwürfen zur Aufteilung der CO2-Kosten und zum kommunalen Vorkaufsrecht befassen. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:
„Wir sehen keinen Bedarf für ein kommunales Vorkaufsrecht oder eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Ganz im Gegenteil: Statt Impulse zu setzen, bremsen die Gesetzentwürfe den Wohnungsbau zusätzlich aus und leisten keinen Beitrag zu mehr Klimaschutz.
Die Lenkungswirkung des CO2-Verteilungsgesetzes läuft ins Leere, wenn derjenige, der die Energie verbraucht und somit für die Emissionen verantwortlich ist, entlastet wird. Das Ziel des Gesetzentwurfs, den Vermieter durch die Belastung zu einer Sanierung zu bewegen, wird letztlich nicht erreicht. Die zu erwartenden CO2-Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den hohen Sanierungskosten. Das einzige Verhalten, das auf Seiten des Vermieters provoziert werden könnte, wäre eine Auswahl der künftigen Mietparteien im Hinblick auf das zu erwartende Nutzungsverhalten. Für Familien, kranke und ältere Menschen wäre das von Nachteil. Trotz dieses gravierenden Webfehlers ist das vorgeschlagene Stufenmodell immer noch besser als eine pauschale Teilung, wie sie ursprünglich vorgesehen war.
Der Gesetzentwurf zur Regelung des kommunalen Vorkaufsrechts ist ohne Nutzen. Die Mieter sind bereits durch das weitreichende Mietrecht, an das private wie kommunale Vermieter gleichermaßen gebunden sind, vor Mieterhöhung und Kündigung geschützt. Angesichts sinkender Baufertigstellungszahlen und trüber Prognosen sollten die finanziellen Mittel, die für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts eingesetzt würden, in den Bau neuer Wohnungen investiert werden. Neubau ist dringend nötig, wenn die Bundesregierung ihre Zielvorgabe von 400.000 Wohnungen pro Jahr erreichen will.“
Pressemitteilung vom 25. Mai 2022
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