In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Darf bei der Eigentümerversammlung ein Rechtsanwalt oder Notar als Vertreter eines Eigentümers teilnehmen, wenn die Teilungserklärung das Vertretungsrecht ausdrücklich auf Verwalter, Ehegatten oder andere Wohnungseigentümer beschränkt?

Nein. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Notar wäre in diesem Fall nicht zulässig, da die Teilungserklärung die Vertretung auf Verwalter, Ehegatten oder andere Wohnungseigentümer beschränkt. Ein Anwalt kann oder darf unterstützend tätig werden (Vorbereitung/Unterlagen), teilnehmen darf aber nur eine der vertretungsbefugten Personen. Ausnahmsweise kann die GdWE den Rechtsanwalt oder Notar als Gast zulassen. Dafür muss zu Versammlungsbeginn ein Geschäftsordnungsbeschluss eingeholt werden.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung