In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Dürfen die durch den Ausfall der zentralen Gasheizung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstandenen Mehrkosten einer elektrisch betriebenen Notheizung vollständig auf die Mieter umgelegt werden, oder sind die Differenzkosten zwischen den normalerweise anfallenden Gaskosten und den tatsächlichen Stromkosten von den Eigentümern zu tragen?

Die Kosten für den Betrieb einer elektrischen Notheizung können grundsätzlich als Heizkosten auf die Mieter umgelegt werden, müssen jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Übersteigen die Kosten deutlich die üblichen Heizkosten einer funktionierenden Heizungsanlage, ist eine vollständige Umlage rechtlich problematisch. Ein Ausfall der Heizung stellt einen Mangel der Mietsache dar, dessen Beseitigung in der Verantwortung des Vermieters liegt. In der Praxis werden meist nur die normalen Heizkosten auf die Mieter umgelegt, während die zusätzlichen Stromkosten vom Vermieter getragen werden.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung