Bauministerkonferenz soll sich auf maßvolle Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie in deutsches Recht verständigen
Am morgigen Mittwoch kommen die Bauminister der Länder zu einer Sonder-Bauministerkonferenz zusammen. Der Immobilienverband Deutschland IVD ruft dazu auf, bei dieser Gelegenheit eine Verständigung über die maßvolle und sinnvolle Umsetzung der von der Europäischen Union beschlossenen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht herbeizuführen.
„Die EPBD lässt zwar Spielraum für Verschärfungen bei der Umsetzung in das deutsche Gebäudeenergiegesetz, wir lehnen ein Draufsatteln auf die EU-Vorschriften, so genanntes Gold-Plating, aber entschieden ab“, sagt IVD-Präsident Dirk Wohltorf. „Insbesondere darf es keine Pflicht zur Sanierung von einzelnen Wohngebäuden geben, damit Wohnen in Deutschland nicht noch weiter verteuert wird.
Viele Hausbesitzer fragen sich heute schon, wie sie bei unsicherer staatlicher Förderung für Sanierungsmaßnahmen, dem gestiegenen Zinsniveau bei Anschlussfinanzierungen und wachsender Grundsteuer-Belastung ihr Eigenheim zu vertretbaren Kosten noch erhalten können. Eigentümer verfügen oft nicht über die notwendige Liquidität für die energetische Sanierung und erhalten auch keinen Kredit.
Neun von zehn Wohngebäuden in den schwächsten Effizienzklassen F, G und H sind Einfamilienhäuser. Wer hier mit Vorschriften überzieht, trifft die breite Bevölkerung. In diesen Häusern leben Menschen, die ein Leben darauf hingearbeitet haben, dort im Alter mietfrei und sozial sicher wohnen zu können.
Eine Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ist oft günstiger als eine weitere Gebäudesanierung. Daher sollte im Gebäudebestand der Eigentümer frei entscheiden können, auf welche Weise er die Emissionen des Gebäudes weiter senken will. Auch die Verrechnung erneuerbarer Eigenerzeugung und eine Energiebilanzierung im Quartier könnten die Kosten der Umsetzung für die Eigentümer erheblich senken.“
Pressemitteilung vom 25. Juni 2024
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