In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ist eine Betriebskostenabrechnung noch fristgerecht, wenn der Abrechnungszeitraum am 31. Mai 2025 endet, die Abrechnung dem Mieter aber erst am Montag, 1. Juni 2026, zugeht, weil der 31. Mai 2026 auf einen Sonntag fiel?

Ja, die Abrechnung ist noch fristgerecht. Der Abrechnungszeitraum endete am 31. Mai 2025. Die Betriebskostenabrechnung musste dem Mieter daher grundsätzlich bis zum 31. Mai 2026 zugehen. Wenn der 31. Mai 2026 jedoch auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also auf Montag, den 1. Juni. Geht die Abrechnung dem Mieter an diesem Tag tatsächlich zu, wird die Abrechnungsfrist grundsätzlich gewahrt.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung