Wir warnen eindringlich vor Immobiliengeschäften in Nordzypern, wenn die Eigentumsverhältnisse rechtlich ungeklärt sind. Die Republik Zypern weist darauf hin, dass zahlreiche Immobilien im seit 1974 von der Türkei kontrollierten Teil Zyperns im Grundbuch der Republik Zypern auf griechisch-zypriotische Eigentümer registriert sind. Transaktionen ohne Zustimmung der entsprechenden Eigentümer können als rechtswidrig bewertet werden und straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Das Risiko betrifft nicht nur Käufer. Auch Makler und Projektentwickler können in den Fokus geraten. Geregelt ist die Strafbarkeit in Artikel 303A des zypriotischen Strafgesetzbuches. Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet. Der Versuch ist strafbar. Da Zypern Teil der EU ist, besteht die Möglichkeit eines Europäischen Haftbefehls.
Hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche Eigentümer. Urteile sind innerhalb der Europäischen Union vollstreckbar.
Seit Anfang Juli 2024 befindet sich zudem eine deutsche Maklerin in Zypern in Untersuchungshaft im Zusammenhang mit entsprechenden Vorwürfen; es gilt die Unschuldsvermutung.
Unser Appell
- Beteiligen Sie sich nicht an Geschäften mit unklaren oder umstrittenen Eigentumstiteln.
- Lehnen Sie Aufträge ab, bis eine unabhängige Prüfung die Eigentumslage geklärt hat.
- Verlassen Sie sich nicht auf „lokale“ Aussagen – maßgeblich sind die Risiken nach dem Recht der Republik Zypern.
- Wenn Sie bereits involviert sind: Holen Sie unabhängige rechtliche Beratung ein.
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